EU-KI-Verordnung · praktisch
Die Fragen zur KI-Verordnung, die deine Kunden längst stellen.
Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Vieles, was online steht, wurde geschrieben, bevor der Digital Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/1744, die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben und Artikel 50 unangetastet gelassen hat. Diese Seite trennt beides, in der Reihenfolge, in der ein Einkaufsfragebogen fragt.
Jede Aussage unten wurde am 4. September 2026 an der Verordnung und den Leitlinien der Kommission geprüft. Die Quellen stehen am Seitenende.
Welche Fristen gelten überhaupt für mich?
Welche davon dich binden, hängt davon ab, was du verkaufst und wann du ausgeliefert hast. Anbieter und Betreiber sind im nächsten Abschnitt definiert. Anhang III ist die Liste der Hochrisiko-Anwendungen wie Bewerbung, Kreditvergabe und Bildung; Anhang I betrifft KI in Produkten, die ohnehin schon reguliert sind, etwa Maschinen oder Medizinprodukte.
| Datum | Was gilt | Für wen |
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| 2. Feb. 2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4). | Alle |
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| 2. Aug. 2025 | Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionen. Die Geldbußen der Kommission gegen Modellanbieter (Art. 101) folgten ein Jahr später. | Modellanbieter |
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| 2. Aug. 2026 | Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten. Vom Digital Omnibus nicht verschoben. | Anbieter und Betreiber |
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| 2. Dez. 2026 | Neue verbotene Praktiken aus dem Omnibus: KI, die nicht einvernehmliche intime Aufnahmen identifizierbarer Personen oder Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern erzeugt oder verändert. Erfasst sind auch Systeme, bei denen solche Ausgaben ohne ausreichende Schutzmaßnahmen vernünftigerweise vorhersehbar sind, nicht nur eigens dafür gebaute Werkzeuge. | Alle, auch generative KI |
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| 2. Dez. 2026 | Frist für Systeme, die VOR dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren, die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 zu erfüllen (Art. 111 Abs. 4). Ein später gestartetes System bekommt keine Übergangsfrist; die Pflicht gilt ab Markteinführung. | Nur Systeme, die vor dem 2. Aug. 2026 auf dem Markt waren |
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| 2. Dez. 2027 | Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, vom 2. August 2026 durch den Digital Omnibus verschoben. | Nur Hochrisiko |
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| 2. Aug. 2028 | Pflichten nach Anhang I, für KI in bereits regulierten Produkten. Ebenfalls verschoben, vom 2. August 2027. | Nur Hochrisiko |
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Der Digital Omnibus hat die Anhang-III-Frist auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Artikel 50 hat er nicht verschoben. Eine Checkliste, die dir sagt, alles sei auf 2027 gerutscht, beschreibt eine Pflicht, die du vermutlich gar nicht hast, und überspringt die, die du hast. Und die nächstgelegene Frist auf dieser Seite ist gar keine Transparenzpflicht, sondern das neue Verbot zum 2. Dezember 2026.
Die Fragen, in der Reihenfolge, in der sie gestellt werden
Bin ich Anbieter oder Betreiber?
Beides ist in der Verordnung definiert, und du kannst beides gleichzeitig sein. Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt oder nimmt es in Betrieb. Betreiber nutzt ein KI-System in eigener Verantwortung, außerhalb rein privater, nicht beruflicher Tätigkeit.
- Wenn du ein Produkt mit Chat-Funktion unter eigener Marke auslieferst, bist du Anbieter dieses Systems, auch wenn du das Modell nicht trainiert hast.
- Gleichzeitig bist du Betreiber des Modells, das du aufrufst.
- Rein private, nicht berufliche Nutzung fällt nicht unter den Begriff des Betreibers.
Muss ich Menschen sagen, dass sie mit KI sprechen?
Ja, bei direkter Interaktion, sofern es nicht offensichtlich ist. Artikel 50 Abs. 1 adressiert den Anbieter: Die Person muss darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagiert, sofern das für eine verständige, aufmerksame und umsichtige Person nicht ohnehin auf der Hand liegt. Artikel 50 Abs. 5 verlangt zusätzlich, dass die Information klar und unterscheidbar ist und spätestens bei der ersten Interaktion erfolgt.
- Nach den Leitlinien der Kommission genügt ein Hinweis, der nur in den AGB, in einer URL oder in der Dokumentation steht, für sich allein nicht. Er kann einen Hinweis in der Oberfläche ergänzen, aber nicht ersetzen.
- Diese Leitlinien legen die Verordnung aus, sie sind nicht die Verordnung. Was in deiner Oberfläche genügt, klärst du mit deinem Anwalt.
Muss ich kennzeichnen, was das Modell erzeugt?
Wenn dein System synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugt, verlangt Artikel 50 Abs. 2, dass die Ausgabe maschinenlesbar gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar ist. Die Pflicht trifft den Anbieter, und die technische Lösung muss wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein, soweit das technisch machbar ist.
- Ausgenommen sind Systeme, die eine unterstützende Funktion für die übliche Bearbeitung erfüllen, und, als eigenständige Alternative, Systeme, die die Eingabedaten oder deren Bedeutung nicht wesentlich verändern.
- Die Leitlinien der Kommission sehen drei weitere Fälle als nicht erfasst an: kurze Folgen von Zahlen, Symbolen oder Buchstaben; Quellcode; und Ausgaben, die nur zwischen Maschinen laufen und von keinem Menschen wahrgenommen werden.
- Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, hatten für diese eine Pflicht bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Alles, was danach startet, ist ab Markteinführung erfasst.
Gilt die Deepfake-Kennzeichnung für mich?
Das hängt davon ab, welche Hälfte der Regel gemeint ist. Die Deepfake-Hälfte bindet jeden Betreiber, der Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder verändert, die einen Deepfake darstellen, ganz gleich ob sie je veröffentlicht werden. Die getrennte Text-Hälfte gilt nur für KI-erzeugte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden.
- Veröffentlichung ist keine Voraussetzung der Deepfake-Hälfte. Wer synthetische Gesichter oder Stimmen für einen Kunden erzeugt und nie veröffentlicht, fällt trotzdem darunter.
- Die Ausnahme für Texte verlangt zweierlei zusammen: Der Text ging durch eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle, und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung. Für Deepfakes gilt sie nie.
- Menschliche Überprüfung heißt bewusste inhaltliche Prüfung durch eine Person mit einschlägigem Wissen und fachlichem Urteil. Eine Rechtschreib- oder Grammatikkorrektur genügt nicht.
- Ist ein Deepfake offensichtlich Teil eines künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks, verengt sich die Pflicht darauf, das Vorhandensein solcher Inhalte in angemessener Weise offenzulegen, ohne die Darbietung zu beeinträchtigen. Sie entfällt nicht.
Was fragt ein EU-Kunde im Fragebogen wirklich?
Drei Dinge, immer wieder: welche Modelle du nutzt und wo diese laufen, was zwischen Nutzer und Modell steht, und was du im Nachhinein belegen kannst. Das kommt als Sicherheits- und Einkaufsfragebogen, lange bevor sich eine Behörde meldet. Deshalb ist die Frist, die Geld kostet, meist dein nächster Enterprise-Abschluss und kein Stichtag im Amtsblatt.
- Welche Modellanbieter und Unterauftragsverarbeiter im Pfad liegen und in welchem Land sie laufen.
- Ob Prompts oder Kundendaten zum Training verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben.
- Welche Kontrollen es für Ausgaben, für personenbezogene Daten und gegen Prompt Injection gibt.
- Welchen Nachweis du Monate später zu einem einzelnen Aufruf vorlegen kannst.
- Einen Auftragsverarbeitungsvertrag und eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter.
Was Zollwerk dafür mitbringt
Mechanismen, der jeweiligen Anforderung zugeordnet. Lies die rechte Spalte als „was im Code existiert“, nie als „also bist du fertig“.
| Was von dir verlangt wird | Was das Kit mitbringt |
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| Nutzern sagen, dass sie mit KI interagieren (Art. 50 Abs. 1). | Eine Offenlegungskomponente in der App-Hülle. Wortlaut, Platzierung und ob sie überhaupt nötig ist, entscheidest du. |
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| Im Nachhinein belegen, was ein einzelner Aufruf getan hat. | Ein Audit-Protokoll, an das nur angehängt werden kann: jeder Modellaufruf, auch die abgelehnten. |
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| Sagen können, welche Modelle liefen und wo. | Ein Gateway, durch das jeder Aufruf geht, selbst gehostet auf deinem EU-Server, mit vollem Quellcode in deinem Repo. |
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| Die Fragen zu Unterauftragsverarbeitern und Datenverarbeitung beantworten. | Ein Compliance-Paket: AVV, Liste der Unterauftragsverarbeiter, Checklisten. Vorlagen, die dein Anwalt prüft statt schreibt. |
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| Einen Coding-Agent innerhalb der Regeln halten, denen er zugestimmt hat. | Ein hartes Tagesbudget, PII-Redaktion und Prompt-Injection-Prüfung, erzwungen unterhalb der Ebene, die die Anwendung ändern kann. |
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Das sind technische Bausteine. Konform machen sie dich nicht, und keine Software zu diesem Preis kann das. Das ist eine Beurteilung deines konkreten Produkts, gemeinsam mit deinem Anwalt.
Quellen
Jede Aussage oben stammt aus einer dieser Quellen. Prüf sie selbst.
Diese Seite fasst veröffentlichte Quellen zusammen, geschrieben von einem Entwickler, und ist keine Rechtsberatung. Sie kann dir nicht sagen, ob dein Produkt als Hochrisiko gilt, und begründet kein Mandatsverhältnis. Zollwerk ist Software und Dokumentvorlagen: technische Bausteine. Prüfe deine Pflichten mit deinem Anwalt.