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Zollwerk

AGB & Lizenz

Verkaufsbedingungen und Lizenz

Was Sie kaufen, was Sie damit tun dürfen und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen. Kurz: Sie erwerben dauerhaften Zugang zu einem privaten Quellcode-Repository samt künftiger Aktualisierungen — als Einzelperson für beliebig viele eigene und fremde Projekte. Sie haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, und bis zur Auslieferung erstatten wir den Kaufpreis auf formlose Anfrage ohne Angabe von Gründen zurück.

Zollwerk ist ein technisches Baukastensystem. Es nimmt Ihnen die Verantwortung für die Einhaltung von Rechtsvorschriften nicht ab und ersetzt keine Rechtsberatung — dazu § 14.


Stand 2026-09-01

Fassung 1.0

§ 1

Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Erwerb des Software-Produkts Zollwerk, die über die Website zollwerk.app zwischen der im Impressum genannten Anbieterin bzw. dem dort genannten Anbieter (nachfolgend „wir“) und Ihnen als Käuferin oder Käufer geschlossen werden.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Die als solche gekennzeichneten Verbraucherschutzvorschriften — insbesondere § 8 bis § 10 — gelten nur gegenüber Verbrauchern.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Käuferin oder des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Auf der Website werden englische Zusammenfassungen dieser Bedingungen bereitgestellt; für den Inhalt des Vertrags ist ausschließlich diese deutsche Fassung maßgeblich.

§ 2

Vertragsgegenstand

(1) Zollwerk ist ein Starter-Kit in Form von Quellcode, Konfigurationen, Datenbankmigrationen, Tests und Dokumentation für den Betrieb von KI-gestützten Software-as-a-Service-Anwendungen in der Europäischen Union. Vertragsgegenstand ist die dauerhafte Bereitstellung dieses Quellcodes durch Zugang zu einem privaten Repository sowie die Einräumung der in § 6 beschriebenen Nutzungsrechte.

(2) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf zollwerk.app und der dort verlinkten Spezifikation in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Fassung. Öffentliche Äußerungen zu geplanten, noch nicht umgesetzten Funktionen sind keine Beschaffenheitsvereinbarung.

(3) Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart:

  • Support, Beratung, Einrichtung, Schulung, Anpassung an Ihre Umgebung oder Fehlerbehebung in Ihrem Code. Etwaige Antworten auf Anfragen erfolgen freiwillig und ohne Anspruch auf Reaktions- oder Bearbeitungszeiten.
  • Ein Betrieb der Software durch uns. Zollwerk ist ausdrücklich für den Selbstbetrieb bestimmt; es gibt keinen gehosteten Dienst und damit auch keine Verfügbarkeits-, Reaktions- oder Wiederherstellungszusagen (keine Service-Level-Vereinbarung).
  • Die Herstellung eines bestimmten rechtlichen Zustands Ihres Produkts; dazu § 14.

(4) Der Einsatz des Produkts setzt Kenntnisse im Umgang mit einer Kommandozeile, einem Git-Repository und einer containerisierten Server-Umgebung voraus. Zollwerk ist kein No-Code-Produkt.

§ 3

Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Produkts auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.

(2) Die Bestellung erfolgt über einen Zahlungslink des Zahlungsdienstleisters Stripe. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Vor dem Absenden können Sie Ihre Eingaben im Bezahlformular jederzeit korrigieren oder den Vorgang abbrechen.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung durch eine gesonderte Bestätigung in Textform annehmen; spätestens jedoch mit der Bereitstellung des Repository-Zugangs. Eine automatisierte Zahlungsbestätigung von Stripe ist noch keine Annahmeerklärung.

(4) Wir speichern den Vertragstext nicht in einer für Sie abrufbaren Form. Diese Bedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen, ausdrucken und speichern; die Bestelldaten erhalten Sie zusätzlich mit der Bestätigung in Textform.

(5) Ein Kundenkonto wird nicht angelegt. Für die Bereitstellung ist ein eigenes GitHub-Konto erforderlich (§ 5, § 13).

§ 4

Preise, Hinweis nach § 19 UStG und Zahlung

(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesene Preis. Der Vorverkaufspreis gilt für die dort angegebene, begrenzte Zahl von Plätzen; danach gelten die jeweils veröffentlichten Folgepreise.

vorverkauf €99

plätze 30

start €199

regulär €349

(2) Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug aus unseren Rechnungen ist entsprechend nicht möglich. Sollte die Kleinunternehmerregelung künftig entfallen, bleiben für bereits geschlossene Verträge die vereinbarten Preise als Endpreise unverändert.

(3) Etwaige im Land der Käuferin oder des Käufers anfallende Einfuhr-, Erwerbs- oder Verbrauchsteuern sowie Gebühren des kartenausgebenden Instituts trägt die Käuferin oder der Käufer.

(4) Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Bezahlvorgang angebotenen Zahlungsarten. Die Rechnung stellen wir in elektronischer Form zur Verfügung; Sie stimmen dem elektronischen Rechnungsversand zu.

(5) Die Verarbeitung Ihrer Zahlungsdaten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

§ 5

Bereitstellung und Liefertermin

(1) Bereitstellung im September 2026. Zollwerk wird im Vorverkauf angeboten. Die Bereitstellung erfolgt im Monat September 2026; ein taggenauer Termin wird nicht zugesagt und ist nicht vereinbart.

(2) Die Bereitstellung erfolgt, indem wir das von Ihnen angegebene GitHub-Konto als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zu einem privaten Repository einladen. Mit dem Zugang der Einladung ist die Leistung erbracht; auf die Annahme der Einladung durch Sie haben wir keinen Einfluss. Sie sind verpflichtet, uns eine zutreffende GitHub-Kennung und eine funktionsfähige E-Mail-Adresse mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen.

(3) Ein Versand auf einem körperlichen Datenträger findet nicht statt.

(4) Sollte die Bereitstellung bis zum Ablauf des 30. September 2026 nicht erfolgen, können Sie uns eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese fruchtlos, können Sie vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall unverzüglich und vollständig zurück. Unabhängig davon bleibt das Rückerstattungsversprechen nach § 10 bestehen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(5) Sollten wir das Produkt endgültig nicht bereitstellen können, teilen wir dies unverzüglich mit und erstatten den vollständigen Kaufpreis ohne gesonderte Aufforderung zurück.

§ 6

Lizenzbedingungen

(1) Einzelentwicklerlizenz. Mit vollständiger Zahlung erhalten Sie ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht, den Quellcode zu vervielfältigen, zu bearbeiten und die daraus entstehenden Anwendungen zu betreiben und zu verbreiten. Die Lizenz ist personengebunden: Sie berechtigt genau eine natürliche Person zur Nutzung des Quellcodes.

(2) Unbegrenzte Projekte. Die berechtigte Person darf den Quellcode in beliebig vielen Projekten einsetzen — in eigenen Produkten ebenso wie in Projekten für Kundinnen und Kunden, einschließlich kommerzieller Nutzung. Eine Begrenzung nach Zahl der Projekte, der Umsätze oder der Endnutzer besteht nicht.

(3) Was ausdrücklich zulässig ist:

  • Beliebige Änderung und Erweiterung des Quellcodes.
  • Betrieb der daraus entstehenden Anwendungen auf beliebiger Infrastruktur, auch für Dritte.
  • Übergabe der aus dem Quellcode entstandenen Anwendung an eine Kundin oder einen Kunden im Rahmen eines Projekts, einschließlich des dabei entstehenden Anwendungs-Quellcodes.
  • Anlegen privater Sicherungskopien und privater Spiegelungen des Repositorys.

(4) Was nicht zulässig ist:

  • Weitergabe, Verkauf, Vermietung, Verleih oder Unterlizenzierung des Quellcodes als solchem an Dritte — auch nicht in veränderter Form und auch nicht unentgeltlich.
  • Veröffentlichung des Quellcodes oder wesentlicher Teile davon, insbesondere in einem öffentlichen Repository, in einem Paketregister oder als Trainingsdatensatz.
  • Weitergabe der Repository-Zugangsdaten oder der Einladung an Personen, die nicht von der Lizenz erfasst sind.
  • Verwendung des Quellcodes zur Erstellung eines Produkts, das im Wesentlichen dieselbe Funktion erfüllt und mit Zollwerk in Wettbewerb tritt (Starter-Kit, Vorlage, Boilerplate).
  • Entfernung von Urheber-, Lizenz- oder Herkunftsvermerken.

(5) Absatz 4 gilt nicht für die Anwendung, die Sie damit bauen. Untersagt ist die Weitergabe des Kits, nicht die Verwertung Ihres Produkts.

(6) Bei einem erheblichen Verstoß gegen Absatz 4 sind wir berechtigt, den Repository-Zugang nach vorheriger Abmahnung und fruchtlosem Fristablauf zu sperren und die Lizenz aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits rechtmäßig hergestellte und ausgelieferte Anwendungen dürfen weiterbetrieben werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(8) In dem Produkt enthaltene Komponenten Dritter unterliegen ihren jeweiligen eigenen Lizenzbedingungen, die im Repository dokumentiert sind und diesen Bedingungen vorgehen.

§ 7

Aktualisierungen

(1) Der Zugang zum Repository ist zeitlich nicht befristet. Solange das Produkt gepflegt wird, erhalten Sie über denselben Zugang auch die künftigen Fassungen; ein gesondertes Entgelt fällt dafür nicht an. Die Aktualisierung erfolgt technisch durch Abgleich mit dem Upstream-Repository („git pull“), nicht durch eine automatische Installation.

(2) Ein Anspruch auf Weiterentwicklung in bestimmtem Umfang, auf einen bestimmten Veröffentlichungsrhythmus oder auf die Umsetzung einzelner Funktionen besteht nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch darauf, dass eine künftige Fassung mit Ihren Anpassungen kompatibel bleibt.

(3) Die gesetzliche Aktualisierungspflicht für digitale Produkte gegenüber Verbrauchern nach §§ 327 ff. BGB, insbesondere § 327f BGB, bleibt hiervon unberührt.

(4) Sollten wir die Pflege des Produkts dauerhaft einstellen, teilen wir dies mit und stellen den zuletzt gepflegten Stand für einen angemessenen Zeitraum weiterhin zum Abruf bereit.

§ 8

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Die folgende Belehrung gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Unternehmern steht ein Widerrufsrecht nicht zu.

Widerrufsrecht

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Sayeeda Aqsa, Plettstraße 23, 81735 München, Deutschland, info@zollwerk.app — mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel per E-Mail oder mit einem per Post versandten Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Nach dem Widerruf oder nach einer Erstattung nach § 10 entziehen wir den Repository-Zugang. Bereits heruntergeladene Kopien des Quellcodes sind zu löschen; die nach § 6 eingeräumten Nutzungsrechte entfallen.

§ 9

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten

(1) Zollwerk ist ein digitaler Inhalt, der nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert wird. Nach § 356 Abs. 5 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht bei einem solchen Vertrag vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung begonnen haben, nachdem Sie

  1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen,
  2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren, und
  3. wir Ihnen eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt haben.

(2) Wann das passiert. Wir beginnen mit der Ausführung erst im Zeitpunkt der Bereitstellung, also mit der Einladung in das private Repository (§ 5). Bis dahin bleibt Ihr Widerrufsrecht in vollem Umfang bestehen — unabhängig davon, wann Sie bezahlt haben, und unabhängig vom Ablauf der vierzehn Tage.

(3) Wie die Zustimmung eingeholt wird. Die Zustimmung nach Absatz 1 wird nicht beim Bezahlen erklärt, sondern gesondert unmittelbar vor der Bereitstellung. Sie erhalten dazu eine Nachricht in Textform mit genau der folgenden Erklärung, die Sie aktiv bestätigen müssen. Ohne diese Bestätigung erfolgt keine Bereitstellung und Ihr Widerrufsrecht bleibt bestehen.

Zustimmungserklärung — wird vor der Bereitstellung eingeholt

„Ich verlange ausdrücklich, dass Sie mit der Ausführung des Vertrags — der Bereitstellung des Repository-Zugangs — vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Mir ist bekannt, dass ich mit Beginn der Ausführung des Vertrags mein Widerrufsrecht verliere.“

(4) Eine vorformulierte, bereits angekreuzte Zustimmung gibt es nicht. Die Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB, die diese Erklärung wiedergibt, stellen wir Ihnen unverzüglich nach der Bereitstellung in Textform zur Verfügung.

§ 10

Rückerstattungsversprechen im Vorverkauf

(1) Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus geben wir folgendes vertragliches Versprechen ab:

Rückerstattung bis zur Bereitstellung

Bis zur Bereitstellung des Repository-Zugangs erstatten wir den Kaufpreis auf formlose Anfrage vollständig zurück — ohne Angabe von Gründen und ohne Frist. Eine kurze Nachricht an info@zollwerk.app genügt. Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Eingang der Anfrage, auf demselben Weg, auf dem Sie gezahlt haben.

(2) Dieses Versprechen gilt für Verbraucher und für Unternehmer gleichermaßen. Es ist ein zusätzliches vertragliches Recht und beschränkt Ihre gesetzlichen Rechte in keiner Weise; insbesondere lässt es das Widerrufsrecht nach § 8 und die Mängelrechte nach § 11 unberührt.

(3) Nach der Bereitstellung besteht das Rückerstattungsversprechen nach Absatz 1 nicht mehr fort. Maßgeblich bleiben dann das — gegebenenfalls nach § 9 erloschene — Widerrufsrecht und die gesetzlichen Mängelrechte.

§ 11

Mängelhaftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung. Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten ergänzend die §§ 327 bis 327u BGB.

(2) Maßstab für die Vertragsmäßigkeit sind die vereinbarte Beschaffenheit nach § 2 sowie die objektiven Anforderungen des Gesetzes. Eine Garantie im Rechtssinne übernehmen wir nicht; Angaben in der Produktbeschreibung sind Beschaffenheitsangaben, keine Garantien.

(3) Software dieses Umfangs ist nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei. Ein Mangel liegt nicht schon dann vor, wenn eine Abweichung die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigt, oder wenn sie darauf beruht, dass der Quellcode durch Sie verändert, in eine nicht dokumentierte Umgebung eingebracht oder mit inkompatiblen Komponenten Dritter kombiniert wurde.

(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Bereitstellung; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen des § 12 Absatz 1.

§ 12

Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen sowie für Ansprüche Dritter gegen Sie.

(4) Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Zwingende Vorschriften des Verbraucherschutzrechts bleiben unberührt.

§ 13

Abhängigkeit von GitHub

(1) Der Zugang zum Quellcode wird über GitHub bereitgestellt. Ein eigenes GitHub-Konto ist dafür erforderlich; die Bedingungen dieses Kontos bestehen zwischen Ihnen und GitHub und sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

(2) Wir haben auf die Verfügbarkeit von GitHub keinen Einfluss. Sollte GitHub dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen oder Ihnen der Zugang aus Gründen versperrt sein, die nicht in Ihrer Person liegen, stellen wir Ihnen den Quellcode und die zugehörigen Aktualisierungen auf einem anderen zumutbaren Weg zur Verfügung, insbesondere als vollständiges Git-Archiv zum Herunterladen.

(3) Eine kurzzeitige Nichtverfügbarkeit von GitHub begründet keinen Mangel des Vertragsgegenstands.

§ 14

Keine Rechtsberatung, keine Konformitätszusage

Bitte genau lesen

Zollwerk liefert technische Bausteine. Es ist keine Rechtsberatung, und es macht Ihr Produkt nicht von allein rechtskonform.

Ob Ihr Produkt die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, der Datenschutz-Grundverordnung oder anderer Vorschriften erfüllt, hängt davon ab, was Sie bauen, wie Sie es betreiben, welche Daten Sie verarbeiten und welche Verträge Sie schließen. Diese Beurteilung können und dürfen wir Ihnen nicht abnehmen.

Prüfen Sie Ihre Pflichten mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

(1) Der Vertragsgegenstand besteht ausschließlich aus Software, Konfiguration und Dokumentation. Eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes wird weder geschuldet noch erbracht.

(2) Wir sagen insbesondere nicht zu, dass ein mit Zollwerk erstelltes Produkt die Anforderungen einer Aufsichtsbehörde erfüllt, den Vorschriften der KI-Verordnung oder der Datenschutz-Grundverordnung genügt oder gegen Beanstandungen geschützt ist. Eine Prüfung, Bestätigung oder Bescheinigung durch eine Stelle findet nicht statt und wird nicht behauptet. Sollte eine Formulierung an anderer Stelle in diesem Sinne verstanden werden können, geht diese Klausel vor.

(3) Die Verantwortung für die Bewertung der eigenen Rechtslage, für die Auswahl und Konfiguration eingesetzter Modelle und Anbieter, für den Abschluss erforderlicher Verträge über Auftragsverarbeitung, für Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie für Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gegenüber den eigenen Nutzerinnen und Nutzern verbleibt bei Ihnen.

(4) In der Dokumentation enthaltene Vorlagen — etwa für Hinweise, Register oder Verträge — sind Muster ohne Prüfung des Einzelfalls. Sie sind vor Verwendung anwaltlich zu prüfen.

§ 15

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handeln Sie als Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008).

(2) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anlage

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.)

Muster-Widerrufsformular

An Sayeeda Aqsa, Plettstraße 23, 81735 München, Deutschland, E-Mail: info@zollwerk.app

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

__________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________

Datum: ______________________

(*) Unzutreffendes streichen.